Schulordnung

I. Allgemeine Schulregeln

 A: Umgang mit Personen 

  1. Wir nehmen Rücksicht auf andere Personen, besonders auf jüngere Kinder.
  2. Wir dürfen niemanden verletzen, niemandem weh tun, niemanden schlagen, treten oder beschimpfen, beleidigen, bedrohen, auslachen, anschreien.
  3. Wenn ein Kind Hilfe braucht, helfen wir ihm oder holen jemanden, der helfen kann.
  4. Wir sprechen in einem freundlichen Ton miteinander.
  5. Wir zeigen Achtung vor Lehrkräften, der Sekretärin, dem Hausmeister, den Reinigungskräften, Besuchern und     auch vor unseren Mitschülerinnen und Mitschülern. Diese Achtung drückt sich auch darin aus, dass wir einander freundlich grüßen, wenn wir uns begegnen.
  6. Den Anordnungen der Lehrkräfte, der Aufsicht, des Hausmeisters und der Sekretärin folgen wir. 

B: Umgang mit Sachen

  1. Wir achten das Eigentum anderer Personen. Wir nehmen niemandem etwas weg und zerstören keine Gegenstände. Wir bringen Fundsachen zum Hausmeister.
  2. Beim Toilettengang achten wir auf Sauberkeit und Ordnung. Wir verlassen die Toiletten, wie wir sie vorfinden möchten, nämlich sauber.
  3. Wir respektieren die Privatsphäre anderer Schüler auf den Toiletten.
  4. Wir gehen grundsätzlich nur in den Pausen auf die Toiletten. In Notfällen entscheidet die zuständige Lehrkraft, ob wir in Begleitung eines anderen Schülers / einer anderen Schülerin während der Unterrichtszeit ausnahmsweise die Toilettenräume aufsuchen dürfen.
  5. Wir schließen nach der Benutzung während der Unterrichtszeit den Toilettenraum wieder.
  6. Die Schule gehört uns allen. Wenn wir etwas kaputt gemacht haben, müssen wir dafür sorgen, dass es wieder repariert wird. Wenn es absichtlich war, ist der Schaden zu ersetzen oder zu bezahlen.
  7. Ausgeliehene Bücher, die wir verdorben, stark verschmutzt oder beschädigt haben, müssen wir ersetzen.
  8. Es gibt gefährliche Gegenstände, die wir nicht in die Schule mitbringen dürfen. Dazu gehören: Waffen aller Art, Taschenmesser, Drogen aller Art, Feurzeuge, Streichhölzer, Laserspielzeug, Feuerwerkskörper, Bleyblades u.ä.
  9. Auch eingeschaltete Handys und Elektrospielsachen haben in der Schule keinen Platz.
  10. Zur Müllvermeidung bringen wir unser Frühstück in wieder verwendbaren Behältern mit, Getränke nur wenn unbedingt erforderlich in Pfandflaschen. Vorzugsweise trinken wir Mineralwasser, das in den Klassen bereit gestellt wird.
  11. Müll gehört unbedingt in die dafür aufgestellten Behälter. Wir sorgen dafür, dass kein Müll liegen bleibt.
  12. In der Schule und auf dem Schulgelände dürfen wir kein Kaugummi kauen.
  13. Der Hofdienst wird von allen Klassen der 2., 3. und 4. Schuljahrgänge in der jeweiligen letzten Pause durchgeführt.
  14. Die Eltern der Kinder, die den Hofdienst jeweils übernehmen, werden darüber durch die Klassenlehrerinnen über den Ablauf und die Dauer informiert.

 II. Verhalten im Schulgebäude

  1. Während der Unterrichtszeit verhalten wir uns im Schulgebäude leise.
  2. Im Hauptschulhaus gibt es Räume, die den Bediensteten vorbehalten sind; das Lehrerzimmer und der Flur davor sind keine Aufenthaltsräume für Schülerinnen und Schüler.
  3. Schülerinnen und Schüler dürfen die Kopiergeräte nicht benutzen.
  4. Wir rennen nicht auf den Gängen und im Treppenhaus.
  5. Wir halten unser Klassenzimmer in Ordnung und verschmutzen die Räumlichkeiten nicht mehr als nötig.
  6. Wir helfen den Reinigungskräften, indem wir unsere Stühle nach dem Unterricht auf die Tische stellen und den Klassenraum fegen.
  7. Bei Regenwetter und im Winter säubern wir vor dem Betreten des Schulhauses unsere Schuhe gründlich.
  8. Bei Nutzung der Schülerbücherei achten wir in besonderem Maße auf Sauberkeit und Ruhe.

III. Verhalten in den Pausen, auf dem Schulhof und auf dem Sportplatz

  1. Unsere Schule liegt im Grünen. Wir wollen die Beete und Pflanzen rund um den Schulhof schützen und pflegen. Dazu gehört selbstverständlich, dass wir die Beete und Anpflanzungen nicht betreten.
  2. Die Benutzung von Fahrrädern, Rollerblades, Skateboards, Rollern u.ä. ist auf dem Schulhof untersagt. Eine Ausnahme besteht im Rahmen der Verkehrserziehung, wenn auf dem Schulhof das Radfahren geübt wird.
  3. Die Sprunggrube und die Laufstrecke auf dem Sportplatz sind dem Sportunterricht vorbehalten. Wir dürfen im Sandkasten, auf den Rasenflächen und auf dem Sportfeld spielen. Auch die Kletterwand und die Klettergerüste dürfen während der Pausen benutzt werden.
  4. Die Böschung der Rasenfläche und die großen Steinstufen sind als.
  5. Spielplatz ungeeignet und dürfen während der Pausen nicht betreten werden.
  6. Die Holzspäne bei den Klettergerüsten dienen der Unfallvermeidung. Sie dürfen nicht als Wurfmaterial missbraucht werden.
  7. Wir werfen nicht mit Steinen, Tannenzapfen, Stöcken und anderen Dingen.
  8. Wir klettern nicht auf Bäume.
  9. Zu Beginn der Pause achten wir auf den Fluren und auf dem Schulhof darauf, dass wir rücksichtsvoll laufen und niemanden umrennen.
  10. Während der Pause dürfen wir uns nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Lehrkraft im Schulgebäude aufhalten.
  11. Bei Regenpausen halten wir uns in unserem Klassenraum auf. Regenpausen werden durch ein spezielles Signal bekannt gegeben. Wir halten uns an die Anweisungen unserer Lehrerin / unseres Lehrers.
  12. Morgens stellen wir uns um 8:00Uhr an unserem Aufstellplatz auf und warten auf die Lehrkraft. Nach den großen Pausen gehen wir sofort in unseren jeweiligen Unterrichtsraum und warten dort auf die Lehrkraft. Sollte die Schule nach der Pause zu Ende sein, holen wir unseren Ranzen und verlassen die Schule.
  13. Das Schulgelände dürfen wir nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft verlassen. Generell verlassen wir während der Unterrichts- und Pausenzeiten das Schulgelände niemals ohne Begleitung einer Lehrkraft.
  14. Die Pausenaufsicht befindet sich vor dem Gebäude 4, man erkennt sie am roten Schulschal.
  15. Wir spielen in den Pausen auf dem Hof oder auf dem Sportplatz – nicht auf dem Laubengang. Der Laubengang wird als Durchgang und als Zugang zu den Toiletten benutzt. Bei Regen dürfen wir uns dort unter dem Dach aufstellen.
  16. Die Toiletten- und Waschräume sind keine Aufenthaltsräume in den Pausen.

IV. Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Regeln

Die Aufsicht oder unsere Klassenlehrerin entscheidet, welche Konsequenzen  gelten, wenn wir trotz Erinnerung oder Ermahnung gegen eine oder mehrere Regeln verstoßen. Hier sind einige Möglichkeiten:

  1. Abschreiben von Teilen der Schulordnung oder der gesamten Schulordnung.
  2. Aufräumen des Klassensaals nach Unterrichtsschluss.
  3. Hilfe beim Aufsammeln von Müll auf dem Schulhof nach Unterrichtsschluss.
  4. Bei Verschmutzung der Toiletten sollen diese gesäubert werden.
  5. Bei Missachtung der Pausenregelung kann ein Pausenverbot erfolgen.
  6. Besondere Aufgaben von der Klassenlehrerin oder angemessene Konsequenzen  durch die Aufsicht oder den Hausmeister.